Geschäftsbedingungen



§1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote,
Serviceleistungen und Verträge der Firma Hüter,
auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

§2 Angebote und Auftrag

Angebote der Firma Hüter sind freibleibend.
Aufträge können sowohl formlos schriftlich als auch mündlich erteilt werden,
sie werden jedoch erst durch eine Bestätigung durch die Firma Hüter verbindlich.
Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Firma Hüter an.

§3 Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.
ab Eschenbergen. Verpackung und Versand werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungen nach der Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen
in Höhe von 3% über dem aktuellen Diskontsatz der Bundesbank.

§4 Leistungserbringung

Die Firma Hüter verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die eingehenden Aufträge
schnellstens zu bearbeiten, die Kunden zu verständigen und aufzusuchen.
Angefahren werden alle Orte,
die auf dem Festland liegen und die über mit dem PKW befahrbaren Straßen zu erreichen sind.

§5 Servicetermine

Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse,
wie hoheitiche Maßnahmen, Verkehrstörungen usw.,
befreien die Firma Hüter für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit
voll von der Leistungsverpflichtung.
Im Falle des Leistungsverzuges der Firma Hüter oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Hüter,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

§6 Gewährleistung

Treten an von der Firma Hüter reparierten Waren innerhalb von 6 Monaten nach Reperaturdatum
die gleichen Mängel auf,
so wird die Firma Hüter den Mangel bei berechtigten Rügen wieder gratis bearbeiten,
innerhalb von 12 Monaten ab dem 7. Monat zum halben ursprünglichen Vergütungspreis.
Eine Mängelbehebung wird nicht geschuldet.
Die Gesamthaftung der Firma Hüter beträgt bei allen Serviceleistungen,
Beratungsleistungen und Verkaufsleistungen höchstens das Entgelt für die jeweilige Leistung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsbehandlung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Hüter,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
In jedem Reklamationsfall - egal, ob Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- steht der Firma Hüter ein Recht auf Besichtigung der beanstandenden Ware zu.
Dabei muss die Ware in dem Zustand belassen werden, wie sie beim Kunden abgeholt bzw. besichtigt wurde.
Ist die beanstandete Ware verändert worden, so scheidet eine Haftung aus. Gewährt ein Vertragspartner der Firma Hüter einem Endkunden/Möbelhaus gegenüber eine Kulanzleistung,
so ist jegliche Überbürdung dieser Kulanzleistung auf die Firma Hüter ausgeschlossen.
Der Vertragspartner der Firma Hüter hat dieser den vertraglichen Vergütungsanspruch zu erbringen,
auch wenn der Vertragspartner aus Kulanzgründen einem Zwischen-,
Endkunden weitergehende Leistungen zugesagt hat.

§7 Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für alle Leistungshandlungen und ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen
der Auftragnehmerin zusammenhängenden Vertrag ist Sitz der Auftragnehmerin.
Hinweis Wir haben die zur Abwicklung unserer Lieferung en und Leistungen erforderlichen Daten
in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert.
Allgemeine Bedingungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ungültig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht ungültig.
Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Vereinbarung zu treffen,
die der ungültigen Regelung am nächsten kommt und der Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks dient.
Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht